Wissenswertes über Schnee und Eis

Wie Schnee und Eis entstehen

Schnee besteht aus kleinen Eiskristallen, die bei Temperaturen unter -4°C Wolken bilden. Wenn Temperatur und Feuchte unterhalb der Wolken ein Verdampfen verhindern, fallen diese Eiskristalle zu Boden, klumpen zusammen und bilden dabei unzählige Formen. Bei tiefen Temperaturen fallen sie als feiner, trockener Pulverschnee, während sie nahe des Gefrierpunktes aneinander haften und grosse Schneeflocken bilden, die am Boden zu schwerem Pappschnee werden. Aus geringeren Höhen oder aus dichtem Nebel kommen gelegentlich kleine Mengen undurchsichtiger Eiskörnchen, die Griesel, Graupel oder Schneegriesel genannt werden.

Ein Schnee wiegt je nach Dichte und Packung 60 bis 200 kg, die äquivalente Niederschlagshöhe entspricht ca. 10% der Höhe der Schneedecke. Schnee ist ausserdem ein schlechter Wärmeleiter und schützt den von ihm bedeckten Boden vor Auskühlung bzw. Erwärmung. Im Windschatten häuft sich Schnee oft zu Schneeverwehungen an; eine festgefahrene Schneedacke am Boden verursacht Schneeglätte. Oberflächliches Anschmelzen und Wiedergefrieren von abgelagertem Schnee führt zur sog. Verharschung; werden bei diesem Vorgang die Schneekristalle zerstört, entsteht Firn.

Ist es sehr kalt und der Boden gefroren, so kommt es bei gewöhnlichem Regen zum gefürchteten Blitzeis - der Niederschlag gefriert schlagartig auf dem Boden zu einer dünnen, sehr glatten und ebenen Eisschicht, die alles überzieht.

In jedem Fall sind Sie gefordert, denn es besteht eine sogenannte Räum- und Streupflicht, der Sie nachkommen müssen!

Schnee und Eis

Schnee und Eis sind lästig und können schnell zur ernsten Gefahr werden!

Lassen Sie es nicht soweit kommen und lassen Sie uns den Winterdienst auf Ihrem Gelände übernehmen - wir sind sofort zur Stelle, sobald die Witterung es erfordert!

Räum- und Streupflicht

In Hamburg wie überall in Deutschland besteht für Grundeigentümer eine sog. Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten. Diese beinhaltet auch eine Haftungspflicht, sollte jemand auf Ihrem Grund und Boden durch mangelhafte Räumung zu Schaden kommen!

Im Einzelnen sind dies Ihre Pflichten:

  • Sie sind verpflichtet, grundstückseigene und angrenzende Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien. Verbindungen zu Fussgängerüberwegen, Fussgängerbrücken oder -tunneln sowie zu Bushaltestellen gehören ebenfalls dazu.
  • Schnee muss nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte alsbald nach Eintritt abgestreut werden - mind. 1 m breit; bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante. Bleibt es trotzdem Glatt, so muss das Eis mechanisch entfernt werden!
  • Bei Schneefall oder Glättebildung nach 20 Uhr haben Sie zur Wahrnehmung Ihrer Räum- und Streupflicht bis morgens 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr Zeit.
  • Achtung: Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg geschoben werden; Streusalz darf auf Gehwegen in Hamburg nicht verwendet werden! Benutzt werden sollten Sand, Splitt oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung. Übrigens: Auch der Winterurlaub befreit Sie nicht von Ihrer Räum- und Streupflicht!

Deshalb:
Lassen Sie uns einfach diese lästigen Pflichten übernehmen - Wir arbeiten schnell und absolut zuverlässig!

Mit der Übergabe des Winterdienstes an unsere Firma übernehmen wir ausserdem komplett die Versicherungspflicht! Fordern Sie hier Ihr unverbindliches Angebot an!

Räum- und Streupflicht

Geben Sie Schnee und Eis kein Chance! Wir sorgen dafür, dass auf Ihrem Grundstück die Räum- und Streupflicht professionell und rechtzeitig getan wird - damit Sie ruhig schlafen können.